Wärmeschutznachweis (GEG)
GEG-konformer Wärmeschutznachweis als Pflichtanlage zum Bauantrag – aktuell nach GEG 2024.
Die Herausforderung
Der Wärmeschutznachweis ist Pflichtanlage zum Bauantrag – und das GEG ändert sich schneller, als vielen lieb ist. Ein Nachweis auf altem Stand wird nicht akzeptiert und wirft Ihren Antrag zurück.
Unsere Lösung
Wir erstellen den Wärmeschutznachweis auf dem aktuellen Stand des GEG 2024 und fügen ihn nahtlos in Ihre Planungsunterlagen ein – fertig zur Einreichung.
Was wir übernehmen
- Wärmeschutznachweis nach GEG 2024
- U-Wert-Berechnung der Bauteile
- Energiebilanz des Gebäudes
- Integration in die Bauantragsunterlagen
Aktuell nach GEG 2024
So läuft es ab
- 1
Aufnahme
Bauteile und Konstruktion erfassen.
- 2
Berechnung
Energiebilanz nach GEG 2024.
- 3
Nachweis
GEG-konformer Wärmeschutznachweis.
- 4
Einreichung
Als Pflichtanlage zum Bauantrag.
Drei Fragen, klar beantwortet
Er belegt, dass Ihr Gebäude die energetischen Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) erfüllt – Pflichtanlage zum Bauantrag.
Ohne GEG-konformen Nachweis wird der Bauantrag nicht akzeptiert. Da sich die Anforderungen ändern, muss er auf aktuellem Stand sein.
Wir erfassen die Bauteile, berechnen die Energiebilanz nach GEG 2024 und integrieren den prüffähigen Nachweis direkt in Ihre Bauantragsunterlagen.
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