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Leistung

Wärmeschutznachweis (GEG)

GEG-konformer Wärmeschutznachweis als Pflichtanlage zum Bauantrag – aktuell nach GEG 2024.

GEG 2024

Die Herausforderung

Der Wärmeschutznachweis ist Pflichtanlage zum Bauantrag – und das GEG ändert sich schneller, als vielen lieb ist. Ein Nachweis auf altem Stand wird nicht akzeptiert und wirft Ihren Antrag zurück.

Unsere Lösung

Wir erstellen den Wärmeschutznachweis auf dem aktuellen Stand des GEG 2024 und fügen ihn nahtlos in Ihre Planungsunterlagen ein – fertig zur Einreichung.

Was wir übernehmen

  • Wärmeschutznachweis nach GEG 2024
  • U-Wert-Berechnung der Bauteile
  • Energiebilanz des Gebäudes
  • Integration in die Bauantragsunterlagen

Aktuell nach GEG 2024

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Fassung 2024 regelt die energetischen Mindestanforderungen. Wir weisen sie vollständig und prüffähig nach.

So läuft es ab

  1. 1

    Aufnahme

    Bauteile und Konstruktion erfassen.

  2. 2

    Berechnung

    Energiebilanz nach GEG 2024.

  3. 3

    Nachweis

    GEG-konformer Wärmeschutznachweis.

  4. 4

    Einreichung

    Als Pflichtanlage zum Bauantrag.

Gut zu wissen

Drei Fragen, klar beantwortet

Er belegt, dass Ihr Gebäude die energetischen Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) erfüllt – Pflichtanlage zum Bauantrag.

Ohne GEG-konformen Nachweis wird der Bauantrag nicht akzeptiert. Da sich die Anforderungen ändern, muss er auf aktuellem Stand sein.

Wir erfassen die Bauteile, berechnen die Energiebilanz nach GEG 2024 und integrieren den prüffähigen Nachweis direkt in Ihre Bauantragsunterlagen.

Wärmeschutznachweis anfragen

Antwort in 24 h · Unverbindlich · Kein Fachchinesisch