Energetische Vorgaben gehören zu den Themen, die Bauherren am meisten verunsichern – weil sie technisch klingen und sich gelegentlich ändern. Dabei lässt sich der Kern in wenigen Punkten zusammenfassen. Hier der Stand für Neubauten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), Stand 2024.

Das Effizienzniveau: Referenzgebäude statt Bauchgefühl

Das GEG bewertet einen Neubau nicht nach einzelnen Bauteilen, sondern als Ganzes. Maßstab ist ein gedachtes Referenzgebäude gleicher Größe und Ausrichtung. Ihr Neubau darf einen festgelegten Anteil seines Primärenergiebedarfs nicht überschreiten – das entspricht dem heute üblichen Effizienzhaus-Niveau. Zusätzlich gilt eine Obergrenze für die Wärmeverluste über die Gebäudehülle.

Die 65-Prozent-Regel für die Heizung

Für neu eingebaute Heizungen gilt: Sie müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten gilt das seit 2024 unmittelbar. In der Praxis erfüllen das vor allem Wärmepumpen, oft kombiniert mit guter Dämmung und einer Photovoltaikanlage.

Worauf es bei der Gebäudehülle ankommt

  • Dämmung: Dach, Wände und Bodenplatte müssen definierte Dämmwerte einhalten
  • Wärmebrücken: konstruktive Schwachstellen werden rechnerisch berücksichtigt
  • Luftdichtheit: die Hülle muss dicht sein, damit keine Energie ungenutzt entweicht
  • Fenster: dreifach verglaste Fenster sind heute der Standard

Der Wärmeschutznachweis

Jeder Bauantrag braucht einen Nachweis, dass Ihr Vorhaben die GEG-Anforderungen erfüllt. Er ist Pflicht – und gleichzeitig die Grundlage dafür, dass Förderprogramme überhaupt greifen. Ohne diesen Nachweis ist der Antrag unvollständig.

Wie wir Sie entlasten

Wir erstellen den Wärmeschutznachweis als integralen Teil Ihrer Planung – nicht als nachgereichtes Beiwerk. So ist von Anfang an aufeinander abgestimmt, was zusammengehört: Architektur, Energie und Bauantrag. Sie müssen die Paragrafen nicht kennen. Dafür sind wir da.